Völkerrecht heute

Shownotes

Matthias Herdegen erklärt den Wandel des Völkerrechts im Spannungsfeld zwischen Machtpolitik und normativer Ordnung, inklusive Debatten zu Selbstverteidigung und Intervention.

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00:00:00: Völkerrecht heute – im Wechselspiel von Macht und normativer Ordnung.

00:00:06: Von Matthias Herdegen.

00:00:08: Das Volkerrecht erlebt in der öffentlichen Wahrnehmung Hochkonjunktur, aber als eine gefährdete Ordnung in einer instabilen Welt.

00:00:17: Dem Epochenbruch des Angriffs- und Vernichtungskrieges Russlands gegen die Ukraine folgen weitere Ereignisse, die gerade in der westlichen Welt das Vertrauen in die Steuerungskraft der normativen Grundlagen mehr oder weniger erschüttern.

00:00:30: Imperiale Ansprüche und Großmachtpolitik sorgen für große Verunsicherung, die im alten Kontinent – und vor allem in Deutschland durch die Nostalgie einer stabilen europäischen Friedensordnung verschärft wird.

00:00:42: Aber noch weit mehr lösen die Angriffe der USA-und Israels auf den Iran verbreitetes Wehklagen unter Empörung, vor allem über die Kapriolen des weißen Hauses aus!

00:00:51: Die Allüren der chinesischen Führung im südchinesischen Meer und die anhaltenden Drohungen Chinas gegen Taiwan runden das Bild einer zwanken geratenen internationalen Ordnung ab.

00:01:01: Formeln wie Zwischenzeit oder Zeitalter der Raubtiere zeigen mehr Hilflosigkeit als analytische Schärfe in der Deutung dieses Prozesses.

00:01:11: Säulen der Internationalen Ordnungen, Völkerrecht und Mächtegleichgewicht?

00:01:17: Jenseits aller ideologischen und geopolitischen Allianzen bricht bei den Konflikten immer wieder die altbekannte Frage auf was das Völkerrecht heute noch leisten kann.

00:01:26: Dabei verdrängt das akademische Milieu ebenso wie Politik und Medien oft die Einsicht, die uns schon die Altmeister der politischen Beziehungen mit auf den Weg gegeben haben.

00:01:34: Nämlich dass eine stabile internationale Ordnung nicht nur auf rechtlichen Grundlagen ruht sondern auch auf Machtverhältnissen welche diese normativen Bedingungen der Beziehung in der Staatenwelt schützen.

00:01:50: Umso wichtiger ist es, dass der Zusammenhalt von Völkerrechtsregeln und ihrer Fortentwicklung mit bestimmten Grundwerten, der Stabilität der internationalen Ordnung und der Anziehungskraft vom Geboten- und Handlungsbeschränkungen heute deutlich gesehen wird.

00:02:04: Das bereits vor dem Ukrainekrieg eingetretene Ende vorm Ende der Geschichte – mit einer Renaissance von Großmachtallüren und regionalem Einflussphären hat nicht nur das Kräfte Gleichgewicht verschoben, sondern auch die Faktische Absicherung von territorialer Souveränität.

00:02:20: Die strukturelle Aggressivität Russlands und seine geostrategische Partnerschaft mit China rühren auch an der Geschäftsgrundlage völkerrechtlicher Prinzipien, am Gewaltverbot unter Menschenrechtsschutz.

00:02:31: Gleichwohl steht es mit der beklagten guten alten Weltordnung ein wenig wie mit der guten alten Zeit die es so nie gegeben hat.

00:02:39: Das Gewaltverbot ist von der frühen Nachkriegszeit an immer ein ebenso wichtiger wie gefährdeter Pfeiler der Völkerrechtsordnung gewesen – nicht die Karte der Vereinten Nationen oder der UN-Sicherheitsrat, der bei Interessenskonflikten der Großmächte chronisch blockiert war und ist, sondern die nukleare Abschreckung haben der Völkerrechtsafinen westlichen Weltjahrzehnte eine relativem Sicherheit beschert.

00:03:01: Der UN Sicherheitsrat erfohren nach dem Zusammenbruch des Ostblocks eine kurze blühte Zeit – der brutale Eroberungskrieg Russlands gegen die Ukraine mit der Aufkündigung des humanitären Völkerrichts hat den UN Sicherheidsrat jedoch als Stimme der Weltgemeinschaft diskreditiert.

00:03:17: Auch die Großmacht allüren Chinas und die unbekümmerte Launenhaftigkeit des Weißen Hauses erwecken den Eindruck einer internationalen zwei- oder dreiklassengesellschaft.

00:03:26: Das wohl schwerste Defizit ist die verlorene Balance von Unterwerfung unter der UN-Karte mit Gewaltverbot einerseits, und einem effektiven Schutz durch das Weltdirektorium andererseits – dies macht die existenzielle Sicherung der Staaten und die Reichweite des Rechts auf Selbstverteidigung zu einer Kernfrage der internationalen

00:03:43: Ordnung.".

00:03:45: Elastizität des Völkerrechts.

00:03:49: Das Weg lagen über die Operation der USA in Venezuela und die gemeinsam mit Israel verübten Militäranschläge gegen den Iran haben ihrerseits kritische Gegenfragen ausgelöst, immer größer wird die Sorge dass sich hinter dem Gewaltverbot und nationaler Souveränität allzu gern Regie mit massiven Menschenrechtsverletzungen Terror nach Innen- und Destabilisierungsaktionen gegen die Nachbarn verschanzen.

00:04:12: Viele Menschen fragen sich mittlerweile, ob das Völkerrecht zum Bollwerk autoritärer Regime geworden ist.

00:04:18: Wir sollten uns dessen bewusst sein, dass im Volkerrecht bestimmte Spannungen zwischen bestimmten Grundwerten angelegt sind – etwa die Spannung zwischen dem Gewaltverbot auf der einen und dem Schutz der Menschen vor Staatsterror oder auch dem Schutz des elementaren Sicherheitsinteressen von Nachbarstaaten auf der anderen Seite.

00:04:35: So ist im Volkerecht bis heute die Konkurrenz von demokratischer Legitimität und effektiven Machtbesitz nicht befriedigend aufgelöst.

00:04:43: Während dem akademischen Milieu Deutschlands über die Immunität des Narko-Diktators Nicolas Maduro schwattorniert wird, atmen Millionen von Menschen in Venezuela auf und wünschen sich nur dass sie möglichst rasch von der Geisel das Gesamtmenschen verachtenden Führungsgeflechts befreit werden.

00:04:58: Manche Stimmen wollen das Völkerrecht daher jetzt schon in Abwägung mit außerrichtlichen Maßstäben setzen.

00:05:03: Dies wäre eine Kapitulation des Völkerrechts als verbindliche Ordnung.

00:05:08: Die im Völkerrecht angelegten Spannungen können und sollen nur in den Bahnen des Völkerrechts selbst gelöst werden.

00:05:14: Das Gewaltverbot darf daher nicht so zementiert werden, dass es aggressiven und menschenrechtsfeindlichen Regimen auf Jahrzehnte hinaus erlaubt sich gemütlich hinter ihrer territorialen Souveränität zu verbarrikadieren oder Nachbarstaaten mit Terrornetzwerken oder dem Aufbau von Massenvernichtungspotenzialen zu bedrohen.

00:05:32: Versagt die Steuerungsfunktion des Völkerechtes unter friedenssichernden Institutionen muss die Völkerrechtsordnung mit einer gewissen Elastizität angemessene Handlungsoptionen bereitstellen.

00:05:42: Wenn die in der UN-Karte vorgesehene Schutzverheißung durch den UN Sicherheitsrat bei einer ernsthaft existenziellen Bedrohung ausfällt, müssen Ventile geöffnet werden, die den elementaren Schutzbedürfnissen von bedrohten Staaten wie Israel und terrorisierten Menschen im Inneren Rechnung tragen.

00:05:57: Dafür bedarf es einer behutsamen aber notwendigen Öffnung etwa für einen einem Angriff vorgelagertes Selbstverteidigungsrecht und eine mögliche humanitäre Intervention, die den Diktatoren dieser Welt in ihrem Treibenschranken aufzeigt.

00:06:10: Die UN-Karter räumt starten das Recht auf Selbstverteiligung gegen einen bewaffneten Angriff ein.

00:06:15: Umstritten ist allerdings wie weit sich ein Staat im Voraus gegen den drohenden Angriff eines anderen Staates wehren kann – ab wann also eine sogenannte präventive Verteiligung zulässig ist?

00:06:25: Auch wenn die überwiegende Rechtsansicht eine unmittelbar bestehende Bedrohung verlangt, muss das zeitliche Moment im Gesamtkontext mögliche Aggression und der bestehenden Abwehrmöglichkeiten gesehen werden – gerade bei apokalyptischen Szenarienraum für ein gewisses Zeitfenster lassen.

00:06:41: Wir können das Selbstverteidigungsrecht nicht mehr so anwenden als herrschten auskömmliche Reaktionszeiten wie vor Jahrzehnten.

00:06:48: Das Fenster für einen Selbstverteiligungs- recht beginnt sich daher in dem Moment zu öffnen, indem wirksame Abwehrmaßnahmen immer schwieriger werden und deswegen ein weiteres Abwarten objektiv umzumutbar ist.

00:06:59: Zu diesem relevanten Kontext gehören eine offene Vernichtungsabsicht, ebenso wie die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen unter Aufbau eines zunehmend schwerer neutralisierbaren Raketenarsennals aber auch die Abwehrmöglichkeiten des bedrohten Staates.

00:07:13: Ein Staat wie Israel der mit einem einzigen Nukleärschlag vollständig vernichtet werden könnte wird dieses recht viel früher wahrnehmen dürfen als ein Staat mit weit größeren Reaktionsmöglichkeiten beispielsweise die USA.

00:07:25: Auch jenseits solcher existenziellen Bedrohungen schafft das Völkerrecht Optionen.

00:07:30: Wenn ein Staat, die Schiff hört in einer internationalen Meerengel wie der Straße von Hormus angreift oder bedroht ist auch dies ein Fall der Selbstverteidigung.

00:07:39: Humanitäre Intervention und die Rolle der Vereinten Nationen.

00:07:43: Ein weiteres Umstritten des Feldmiliterischen Eingreifens bildet die humanitäre intervention also der Schutz von Bevölkerungsteilen vor massiven und systematischen Menschenrechtsverletzungen.

00:07:54: Ein Beispiel bildet der Kosovo-Konflikt mit der kollektiven Intervention durch Deutschland und anderen NATO-Staaten.

00:08:01: Gerade in Deutschland stellen manche Stimmen die territoriale Souveränität zur Gunst von Unterdrückungsregimen immer noch über den möglichen Schutz einer geschundenen Zivilbevölkerung, aber welche Anziehungskraft hat eine Völkerrechtsordnung, die leidenden Menschen zumutet sich eben noch weitere Jahrzehnte mit dem Terror abfinden zu müssen?

00:08:19: Der UN-Sicherheitsrat kann trotz seiner Blockade bei niedrigschwelligen Konflikten und zwischen den großen Mächten über brückbaren Spannungslagen eine Befriedigung wesentlich erleichtern, beispielsweise bei der Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika und des internationalen Terrorismus oder bei der Schaffung eines neuen Ordnungsrahmens für Gaza.

00:08:37: Auch die UN-Generalfersammlung rafft sich Zuwahlen zu einer Verurteilung einer Aufkündigung der Internationalen Friedensordnung auf – etwa beim russischen Eroberungsfeld zugegen.

00:08:47: In einigen Fällen haben wir oft keinen Ersatz, selbst für problembehaftete Organisationen aus der UN-Familie wie das UN-Flüchtlingshilfeg in Gaza.

00:08:56: Ein neues Kräftegleichgewicht.

00:08:59: Als Dach für die allermeisten Staaten sind die Vereinten Nationen auch ein Abbild dieser Welt.

00:09:03: Die jahrzehntelangen Forderungen nach einer stärker repräsentativen Abbildung der Staatenwelt im UN-Sicherheitsrat sind plausibel jedoch als Eingriff im bestehenden Besitzstände unrealistisch.

00:09:14: Sie gingen letztlich zur Lasten des Rechtsstaatlichtdemokratischen Segments, das gerade im Weltdirektorium glücklicherweise überrepräsentiert ist.

00:09:23: Eine Therapie muss nicht bei einer ohnehin unrealistischen Reform der UN-Strukturen ansetzen sondern mit den Mitgliedern.

00:09:29: Es kommt für die Zukunft der internationalen Ordnung und auch die Funktionsfähigkeit der Vereinten Nationen entscheidend darauf an, ob der demokratische – an einer wirksamen Rechtsordnung im Dienst internationaler Sicherheit und der Menschenrechte interessierte Teil der Staatenwelt gegen die Achse autoritärer und aggressiver Mächte neue Allianzen schaffen kann.

00:09:48: Besondere Zuwendung verdienen zwischen dem Westen und seinen Gegnern lavierende Bricksstaaten wie Indien und Brasilien.

00:09:54: Dieser Wandel vom Inneren des Staatsgefüges dürfte der Schlüssel zu einer Staatengemeinschaft und einer Weltorganisation sein, welche die Erwartungen an eine stabile in belastbare Grundregeln verankerte Ordnung erfüllen.

00:10:06: Dann können wir vielleicht erkennen dass bei aller beklagten Unsicherheit die Veränderung in der jüngsten Zeit mit der Schwächung der autoritären Weltaxe auch Chancen bieten.

00:10:15: Ein Weg zur besseren Sicherung der internationalen Friedensordnung wäre die Stärkung regionaler Sicherheitsmechanismen.

00:10:21: Europa sollte zudem über eine eigene Sicherheitsarchitektur jenseits der Europäischen Union nachdenken, um strategisch unabhängiger zu werden.

00:10:29: Zweifel am wohl noch bestehenden Schutzschirm der USA und kaum verhüllte Drohungen aus Moskau aber auch die ungewisse Richtung der künftigen französischen Sicherheitspolitik könnten Deutschland und andere europäische Staaten bald dazu veranlassen sich von einem historischen Tabu zu verabschieden dem Nachdenken über eine eigene europäischer Atomstreit macht.

00:10:50: Die präsente rechtlich komplexe Lösung von den vertraglichen Beschränkungen für Nuklearwaffen, nukleara nicht Verbreitungsvertrag und Moskauer II plus IV Vertrag zwingt dabei schon in der analytischen Annäherung an diese Perspektive zur größere Behutsamkeit.

00:11:06: Akzeptanz des Völkerrechts.

00:11:09: Wenn die Völker-Rechtsordnung auf Dauerakzeptanz in der gesamten Staatenwelt erfahren soll muss sie legitimen Sicherheitsbedürfnissen und dem Freiheitstrang unterdrückt auf Völkerrechnung tragen.

00:11:21: Gerade dann, wenn die Vereinten Nationen versagen.

00:11:25: Dies muss auch unser rechtliches Verständnis von zentralen Grundsätzen wie dem Gewaltverbot und möglichen Ausnahmen prägen.

00:11:31: Nur dann – wenn sich das Volkericht nicht von existenziellen Sicherheitsbedürfnissen und Schutz vor Terror nach innen abkoppelt hat es eine Zukunft!

00:11:39: Diese Zukunft droht jedoch auch auf internationalen Machtverhältnissen, die diese Grundwerte flankieren.

00:11:45: So gilt er längst fällige, mehr angemahnte als praktizierte Aufbruch zu strategischem Denken nicht nur für Politik und Politikwissenschaft sondern auch für das Völkerrecht.

00:11:56: Über den Autor Matthias Herdigen geboren in Schwarzenbach am Wald.

00:12:02: Professor an der Rheinischen Friedrichs-Wilhelms-Universität Bonn.

00:12:06: Autor der Publikationen Völkerrechts – Europarecht Heile Welt in der Zeitenwende mit Herausgeber Dürich Herzog Scholz Kommentar zum Grundgesetz.